Lexika

Versicherungslexikon


Versicherungswissen rund um das Thema  Altersvorsorge



Versicherungslexikon

 Altersvorsorge


Antrag

Wenn Sie einen Antrag stellen, erklären Sie Ihr Interesse an einem Abschluss einer Versicherung. Wenn wir den Antrag akzeptieren, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Swiss Life Deutschland zustande.


Ansparphase

Die Ansparphase ist der Zeitraum zwischen dem Start der Versicherung und dem Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Leistungsphase (bei Rentenversicherungen) oder der Ablauf (bei Kapitallebensversicherungen) eintritt.

Anzeigepflicht

Als Antragsteller oder Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, uns bei der Antragstellung alle Gefahrumstände mitzuteilen, die für das Vertragsverhältnis relevant sind und Ihnen bekannt sind. Falls diese Anzeigepflicht verletzt wird, hat Swiss Life das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder ihn anzufechten.


Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist eine Option, die Versicherungsnehmer bei vielen Versicherungen haben. Wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge für eine Versicherung nicht mehr bezahlen kann oder will, kann er den Versicherer bitten, die Beitragszahlung auszusetzen. Die Versicherung bleibt in diesem Fall bestehen, aber der Versicherungsnehmer muss vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen.


Die Beitragsfreistellung kann auch dann beantragt werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Gründen zu bezahlen. In diesem Fall kann die Beitragsfreistellung auch dauerhaft sein, das heißt, der Versicherungsvertrag bleibt bestehen, aber der Versicherungsnehmer muss keine weiteren Beiträge mehr zahlen.


Versicherungslexikon - Es ist jedoch zu beachten, dass die Beitragsfreistellung Auswirkungen auf die Leistungen der Versicherung haben kann. Insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungen kann die Beitragsfreistellung dazu führen, dass die angesparten Beträge geringer ausfallen als bei fortlaufender Beitragszahlung. Bei Rentenversicherungen kann die Beitragsfreistellung dazu führen, dass die spätere Rente niedriger ausfällt als bei durchgängiger Beitragszahlung.

Bezugsberechtigter (BAV)

Der Bezugsberechtigte bei einer betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherung) ist die Person, die im Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod des Versicherten) die Auszahlung der Versicherungsleistung erhält. Es ist wichtig, dass Sie uns schriftlich mitteilen, wer in diesem Fall die Leistung erhalten soll.

Versicherungslexikon - Bitte beachten Sie jedoch, dass das Bezugsrecht bei betrieblichen Altersversorgungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestaltet werden kann.


Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat neben der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge in vielen Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber unterstützen dabei ihre Arbeitnehmer bei der Vorsorge für die Zukunft. Die bAV bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel:


  • Arbeitnehmer können durch Entgeltumwandlung Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren und somit Steuern und Sozialabgaben sparen.
  • Der Arbeitgeber kann durch die bAV seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern und somit die Mitarbeiterbindung erhöhen.
  • Je nach Gestaltung des Versorgungsplans kann die bAV zu einer höheren Rente führen als die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Die bAV bietet oft eine Absicherung für den Todesfall oder für den Fall der Berufsunfähigkeit.


Allerdings gibt es auch einige Nachteile, wie zum Beispiel:


  • Die bAV ist oft komplex und unübersichtlich, wodurch es für Arbeitnehmer schwierig sein kann, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und die richtige Entscheidung zu treffen.
  • Es kann sein, dass die bAV nicht ausreichend zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs im Rentenalter beiträgt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer nur geringe Beträge in die betriebliche Altersvorsorge investiert hat.



Beitragsverrechnung

Die Beitragsverrechnung ist ein System zur Verwendung von Überschüssen. Dabei werden die einem Vertrag zugeteilten Überschussanteile mit dem Beitrag verrechnet, was zu einer Reduktion des zu zahlenden Beitrags führt.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt Situationen, in denen die Dinge anders verlaufen als erwartet. Egal, ob Sie sich in der Ausbildung oder als Manager befinden - niemand ist vor Unfällen oder Krankheiten geschützt. Wenn Sie aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, kann dies schnell Ihre Existenz bedrohen. Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Stattdessen steht ihnen nur die sogenannte gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Verfügung, die den tatsächlichen Beruf des Versicherten nicht berücksichtigt und im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente oft niedriger ausfällt. (Versicherungslexikon) Das Thema Berufsunfähigkeit betrifft mittlerweile jeden vierten Arbeitnehmer in Deutschland. In einer solchen Situation ist es beruhigend zu wissen, dass man auf den Marktführer im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen kann.


Vorteile:


  • Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Individuell anpassbare Versicherungstarife
  • Häufig bessere Leistungen als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähigkeitsschutz kann auch für Selbstständige und Freiberufler wichtig sein


Nachteile


  • Hohe Beiträge für umfassenden Schutz
  • Gesundheitsprüfung kann zu Ablehnung oder höheren Beiträgen führen
  • Manche Berufe können aufgrund des erhöhten Risikos nicht vollständig versichert werden
  • Definition von Berufsunfähigkeit kann je nach Versicherung unterschiedlich sein
  • sehr häufig beim Unternehmer nicht sinnvoll - eher dann eine schwere Krankheiten Absicherung




Dachfonds

Ein Dachfonds ist ein Investmentfonds, der nicht direkt in Einzelanlagen investiert, sondern in andere Investmentfonds. Diese Fonds können sowohl aktiv gemanagt als auch passiv nach einem Index ausgerichtet sein. Durch diese indirekte Anlage in verschiedene Fonds kann ein Dachfonds das Risiko breiter streuen und mögliche Verluste minimieren.


Der Fondsmanager des Dachfonds wählt die Investmentfonds aus, in die der Dachfonds investiert. Dabei kann er sich an bestimmten Kriterien orientieren, wie zum Beispiel der geografischen Lage, der Branchenzugehörigkeit oder der Anlagestrategie. So kann der Dachfonds eine breitere Diversifikation erreichen und das Risiko reduzieren.


Dachfonds können für Anleger eine interessante Möglichkeit sein, um mit vergleichsweise geringem Aufwand in verschiedene Anlageklassen zu investieren. Allerdings fallen hierbei oft höhere Kosten an, da sowohl der Dachfonds als auch die zugrunde liegenden Fonds Gebühren erheben. Zudem sollten Anleger darauf achten, dass die Anlagestrategie des Dachfonds zu ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen passt.

Gebildetes Kapital gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)


Das gebildete Kapital gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bezieht sich auf die Summe aller Vermögenswerte, die in einem Altersvorsorgevertrag angespart wurden und die gemäß den Regelungen des AltZertG zertifiziert sind. Diese Vermögenswerte setzen sich zusammen aus dem Vertragsvermögen des Vertrages sowie den bereits zugeteilten Überschussanteilen, dem übertragbaren Wert aus Schlussüberschussanteilen und den zuzuteilenden Bewertungsreserven.


Das Vertragsvermögen umfasst alle Beiträge, die der Versicherungsnehmer in den Vertrag eingezahlt hat, sowie die daraus erwirtschafteten Erträge. Überschussanteile werden vom Versicherer ausgeschüttet, wenn er höhere Erträge erwirtschaftet hat als erwartet. Schlussüberschussanteile werden bei Vertragsablauf ausgeschüttet und basieren auf dem tatsächlich erwirtschafteten Ertrag des Versicherers. Bewertungsreserven entstehen, wenn Vermögenswerte höher bewertet werden können als ihr Buchwert.


Das gebildete Kapital ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der späteren Rentenleistung oder des Auszahlungsbetrags bei Vertragsende. Die Höhe des gebildeten Kapitals hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Laufzeit des Vertrages, den eingezahlten Beiträgen und der erzielten Rendite.





Deckungsrückstellungen

Die Deckungsrückstellung ist eine wichtige Rückstellung in der Versicherungswirtschaft und dient dazu, die Verpflichtungen des Versicherers gegenüber seinen Kunden abzusichern. Sie wird gebildet, um sicherzustellen, dass der Versicherer in der Lage ist, die versprochenen Leistungen zu erbringen, wenn sie fällig werden. Dabei werden neben den garantierten Leistungen auch mögliche Überschussbeteiligungen und Zuschläge berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung ist ein wichtiger Faktor für die Finanzstabilität des Versicherers und wird von den Aufsichtsbehörden streng reguliert.

Investmentfonds

Ein Investmentfonds ist ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltetes Sondervermögen, das in verschiedenen Wertgegenständen wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffen und/oder Derivaten angelegt wird. Die Anleger können Anteile an dem Fonds erwerben, wodurch sie indirekt an den Wertsteigerungen oder -verlusten der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte partizipieren.


Investmentfonds bieten eine Möglichkeit, das Risiko einer Anlage auf mehrere Wertpapiere oder Vermögenswerte zu verteilen und somit das Verlustrisiko zu reduzieren. Die Anlagestrategie und -ziele des Fonds sind in einem Prospekt und dem Verkaufsprospekt des Fonds detailliert beschrieben. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, den Fonds transparent und im Interesse der Anleger zu verwalten.

Indexpartizipation

Die Indexpartizipation ist eine Anlagestrategie, bei der der Anleger an der Wertentwicklung eines bestimmten Index teilnimmt. Dabei wird der Ertrag aus der Indexpartizipation auf das jeweilige Indexjahr bezogen ermittelt. Das bedeutet, dass der Anleger von den positiven Entwicklungen des Index profitiert und entsprechend an Wert gewinnt.


Der Index kann dabei verschiedene Bereiche abdecken, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Rohstoffe. Die Wertentwicklung des Index wird dabei oft als Benchmark genutzt, um den Erfolg der Anlagestrategie zu messen.


Die Indexpartizipation ist in der Regel mit geringeren Kosten verbunden als aktiv gemanagte Fonds, da keine aufwendige Analyse und Auswahl von Einzelwerten notwendig ist. Zudem bietet sie eine breitere Diversifikation, da der Index oft aus einer Vielzahl von Einzelwerten besteht.


Ein Beiblatt zur Indexpartizipation enthält detaillierte Informationen zur Anlagestrategie, den zugrundeliegenden Indizes sowie den möglichen Chancen und Risiken. Es empfiehlt sich, das Beiblatt sorgfältig zu lesen, bevor man sich für die Indexpartizipation entscheidet.

Rentengarantiezeit

      (privat und BAV)

Wenn eine Rentengarantiezeit von beispielsweise 10 Jahren vereinbart ist und der Versicherungsnehmer stirbt innerhalb dieser Zeit, werden die Rentenzahlungen für die verbleibende Zeit an den Bezugsberechtigten gezahlt. In dem genannten Beispiel wären das sieben Jahre, da der Versicherungsnehmer bereits drei Jahre Rentenzahlungen erhalten hat. Durch die Rentengarantiezeit wird sichergestellt, dass zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Rente gezahlt wird, auch wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Zeit verstirbt.


Rentengarantiezeit

      (Basis und Riester)

In der Rentengarantiezeit werden die Rentenzahlungen nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht neu kalkuliert und auch nicht automatisch lebenslang an den Bezugsberechtigten gezahlt. Vielmehr werden die Rentenzahlungen für die verbleibende Zeit der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten gezahlt, sofern eine solche Rentengarantiezeit vereinbart wurde.


Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nach Ablauf der Rentengarantiezeit verstirbt und eine Rentenzahlung vorgesehen ist, wird diese in der Regel lebenslang an den Bezugsberechtigten gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich in diesem Fall jedoch nach den vereinbarten Bedingungen des Versicherungsvertrags und der individuellen Situation des Bezugsberechtigten. your project and tell us your budget. 

Kapitalabfindung/  Auszahlung

Eine Kapitalabfindung oder Kapitalauszahlung ist eine Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rente das Vertragsvermögen als Einmalbetrag oder teilweisen Betrag auszahlen zu lassen. Die konkreten Regelungen hängen von der Art der Versorgung ab. Bei einer privaten Versorgung kann zum Rentenbeginn eine einmalige oder teilweise Auszahlung des Vertragsvermögens gewählt werden. Wenn eine teilweise Kapitalauszahlung gewählt wird, wird der Restbetrag als Rente ausgezahlt.


Basisversorgung (Rürup)


Bei der Basisversorgung handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Hier ist in der Regel keine Kapitalabfindung möglich, da das angesparte Kapital für eine lebenslange Rente verwendet werden soll. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Rentenbetrag unterhalb eines bestimmten Mindestbetrags liegt. In diesem Fall kann eine einmalige Kapitalauszahlung beantragt werden.





Vertragsvermögen

Das Vertragsvermögen ist die Summe aller Vermögenswerte, die Ihrem Versicherungsvertrag zugeordnet sind. Das Vertragsvermögen setzt sich aus Ihrem Anteil am Sicherungsvermögen und gegebenenfalls aus Ihrem Anteil am Sondervermögen zusammen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.


Das Sicherungsvermögen ist das Vermögen der Versicherungsgesellschaft, das zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dient. Es besteht aus den Kapitalanlagen und Rücklagen der Versicherungsgesellschaft.


Das Sondervermögen hingegen bezieht sich auf spezielle Investmentfonds, die von der Versicherungsgesellschaft aufgelegt werden und in welche Versicherungsnehmer investieren können. Das Sondervermögen ist rechtlich von dem restlichen Vermögen der Versicherungsgesellschaft getrennt und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Anleger.

Sondervermögen

Ein Sondervermögen bezieht sich in der Versicherungsbranche auf ein separates Vermögen, das von der Versicherungsgesellschaft zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen angelegt wird. Im Falle von fondsgebundenen Versicherungen beispielsweise wird das Sondervermögen getrennt von dem Vermögen der Versicherungsgesellschaft geführt und besteht aus den Vermögenswerten, in die die Versicherungsnehmer über ihre Fondsanteile investiert haben.

Im Sondervermögen werden somit die Vermögenswerte gebündelt, die für die Versicherungsverträge relevant sind, und separat von den Vermögenswerten der Versicherungsgesellschaft verwaltet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte der Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft geschützt sind.

Die von Ihnen genannte Aussage bezieht sich wahrscheinlich auf eine spezifische fondsgebundene Versicherung und beschreibt, dass das Sondervermögen für die Verwaltung der gewählten Indexpartizipation und Fondsanlage verwendet wird und ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung steht.


Bezugsberechtigter (Privatvertrag)

Der Bezugsberechtigte bei einem privaten Versicherungsvertrag ist die von Ihnen gewählte Person, die im Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod des Versicherten) die Auszahlung der Versicherungsleistung erhält. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wer in diesem Fall die Leistung erhalten soll.



Deckungskapital

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden mit den regelmäßigen Sparbeiträgen Fondsanteile erworben. Diese Fondsanteile stellen das Fondsguthaben dar und werden auch als "Deckungskapital" bezeichnet.


Versicherungsschein

      (Police)

Der Versicherungsschein, auch als Police bezeichnet, ist eine Urkunde, die die wesentlichen Vertragsinhalte des Versicherungsvertrags enthält. Dazu gehören unter anderem die Art der Versicherung, die Versicherungssumme, der Versicherungsbeginn und -ende, die vereinbarten Prämien sowie die Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherung. Der Versicherungsschein dient als Nachweis für den abgeschlossenen Vertrag und ist im Schadenfall wichtig, um Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen. Es ist daher ratsam, den Versicherungsschein sorgfältig aufzubewahren und im Falle eines Schadensfalls schnell zur Hand zu haben.

Deckungskapital

Klassische Rentenversicherung

Das Deckungskapital bei einer klassischen Rentenversicherung wird aus den Sparbeiträgen sowie der darauf erzielten Verzinsung errechnet. Es stellt das Kapital dar, das im Versicherungsfall wie beispielsweise beim Ablauf der Versicherung oder im Todesfall ausgezahlt wird.


Anwartschaft

Eine Anwartschaft stellt einen Versorgungsanspruch dar, der zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Wenn der Versorgungsfall eintritt, wird die Anwartschaft in einen tatsächlichen Versorgungsanspruch umgewandelt und es erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.


Beitragsorientierte Leistungszusage

(§ 1 BetrAVG)

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage nach § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Im Gegensatz zur klassischen Leistungszusage, bei der die Höhe der Leistung im Voraus festgelegt wird, orientiert sich die Höhe der Leistung bei der beitragsorientierten Leistungszusage direkt am gezahlten Beitrag. Das bedeutet, dass die Höhe der späteren Rente oder Versorgungsleistung von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängt.

Diese Art der betrieblichen Altersversorgung ist vor allem in der privaten Wirtschaft verbreitet, da sie für Arbeitgeber kalkulierbarer ist als die klassische Leistungszusage. Gleichzeitig trägt der Arbeitnehmer das Risiko einer schwachen Renditeentwicklung der Kapitalanlagen, die zur Finanzierung der späteren Versorgungsleistungen verwendet werden.Neuer Text

Beitragsbemessungsgrenze

BBG

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Kennzahl in der Rentenversicherung und gibt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttogehalt Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Die BBG wird jedes Jahr neu festgesetzt und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Die BBG wird in der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland unterschiedlich festgelegt, da das durchschnittliche Einkommen in Ostdeutschland traditionell niedriger ist als im Westen. Für das Jahr 2023 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im Westen Deutschlands 87.600 Euro jährlich, während sie im Osten bei 82.800 Euro liegt.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein höheres Bruttoeinkommen als die jeweilige BBG erzielen, keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen. Für den Teil des Einkommens, der die BBG übersteigt, fallen keine Rentenversicherungsbeiträge mehr an. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden jedoch auch auf Einkommen oberhalb der BBG geleistet.

Betriebsrentengesetz

(BetrAVG)

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist ein Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und enthält Mindestnormen zum Schutz der begünstigten Arbeitnehmer. Es legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, betriebliche Altersversorgung anzubieten und die daraus resultierenden Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern.

Das BetrAVG schützt die Arbeitnehmer insbesondere durch die Vorgabe von Mindeststandards für Leistungen und Leistungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich der Höhe der Versorgungsleistungen oder der Voraussetzungen für den Bezug der Betriebsrente. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Arbeitnehmer vertraglich besser zu stellen als die gesetzlichen Normen vorsehen.

Das Betriebsrentengesetz ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität eine ausreichende Absicherung erhalten. Es soll gleichzeitig den Arbeitgebern Anreize bieten, betriebliche Altersversorgung anzubieten, um so die Attraktivität des eigenen Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern.


Dynamik

Die Dynamik ist eine Option, die es Versicherungsnehmern ermöglicht, ihre Beiträge und Leistungen im Laufe der Zeit anzupassen und an die Inflation oder gestiegene Lebenshaltungskosten anzupassen. Es gibt verschiedene Formen der Dynamik, wie zum Beispiel die vollständige oder teilweise Dynamisierung und die Möglichkeit, die Dynamik für bestimmte Zusatzversicherungen auszuschließen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dynamik schriftlich abgelehnt werden kann, aber nach dem dritten aufeinanderfolgenden Widerspruch die Möglichkeit zur dynamischen Anpassung entfallen kann.


Fonds

Fonds sind Anlageprodukte, bei denen das Geld von Anlegern gesammelt und in verschiedene Wertpapiere investiert wird, wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffe. Durch den Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer des Fondsvermögens und partizipiert an dessen Wertentwicklung. Die Wertentwicklung der Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Entwicklung der Kapitalmärkte, der wirtschaftlichen Lage oder der spezifischen Anlagestrategie des Fonds. Da die Kurse von Fondsanteilen schwanken können, sind Fonds in der Regel langfristige Anlageprodukte.


Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber der Bank oder Versicherung, dass der Sparer oder Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag seiner Kapitalerträge im laufenden Jahr von der Steuer befreien möchte. Dieser Betrag ist bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr möglich und wird mit dem jährlichen Sparerpauschbetrag verrechnet. Durch einen Freistellungsauftrag können also Steuern gespart werden. Der Freistellungsauftrag ist bei Banken und Versicherungen unterschiedlich gestaltet und kann auch jederzeit geändert oder widerrufen werden.


Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung ist ein wichtiger Teil des Versicherungsantragsprozesses und dient dazu, die individuelle Risikosituation des Antragstellers zu ermitteln. Die Gesundheitsprüfung erfolgt in der Regel in Form eines Fragebogens, den der Antragsteller ausfüllt und an den Versicherer zurücksendet.


In diesem Fragebogen werden Fragen zu Krankheiten, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahmen und anderen gesundheitlichen Aspekten gestellt. Diese Fragen dienen dazu, ein möglichst umfassendes Bild der Gesundheitssituation des Antragstellers zu bekommen.


Auf Basis dieser Informationen kann der Versicherer dann entscheiden, ob er den Antrag annimmt, ablehnt oder gegebenenfalls einen Risikozuschlag oder eine Leistungsausschlussklausel in den Vertrag aufnimmt. Wenn der Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben macht, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungen verweigert.


Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, wie zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei bestimmten Gruppenversicherungen, bei denen das Risiko auf eine größere Personengruppe verteilt ist.



Kapitalertragssteuer

Privatvertrag

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erhoben wird. Bei steuerpflichtigen Privatverträgen wie z.B. einer privaten Rentenversicherung wird auf den steuerpflichtigen Zinsertrag die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % fällig. Auf diese Steuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % erhoben. Die Steuern werden jedoch erst bei Auszahlung des Vertrags fällig, wenn der Vertrag steuerpflichtig ist. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann es eine Steuerbefreiung oder eine Begrenzung auf einen geringeren Steuersatz geben. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuelle steuerliche Situation zu klären.

Karenzzeit

Die Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem Beginn der Zahlung der vereinbarten Leistungen durch die Versicherung. In der Regel ist diese Karenzzeit bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vertraglich festgelegt und kann je nach Anbieter und Tarif variieren. Die Karenzzeit dient dazu, kurzfristige Ausfälle wie zum Beispiel Krankheitsphasen oder Unfälle zu überbrücken und die Versicherung gegen Missbrauch zu schützen.


Rentenfaktor

Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente pro Jahr und pro 10.000 Euro Fondsguthaben ausgezahlt wird. Er wird in der Regel zu Beginn der Rentenzahlung festgelegt und basiert auf verschiedenen Faktoren wie der durchschnittlichen Lebenserwartung, dem aktuellen Zinsniveau sowie den Verwaltungskosten und Risikoprämien der Versicherungsgesellschaft. Ein höherer Rentenfaktor bedeutet in der Regel eine höhere monatliche Rente, aber auch ein höheres Risiko für die Versicherungsgesellschaft, da sie das Geld möglicherweise über einen längeren Zeitraum auszahlen muss. Der Rentenfaktor kann je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen und sollte bei der Wahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung berücksichtigt werden.



Rentengarantiezeit

Genau, die Rentengarantiezeit bezeichnet den Zeitraum, für den die Rentenzahlungen garantiert werden, unabhängig davon, ob der Versicherte noch lebt oder nicht. Zum Beispiel, wenn eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart wurde und der Versicherte nach fünf Jahren stirbt, werden die Rentenzahlungen noch weitere fünf Jahre lang an die Hinterbliebenen gezahlt. Wenn der Versicherte jedoch nach 15 Jahren stirbt, gibt es keine weiteren Zahlungen mehr, da die Rentengarantiezeit bereits abgelaufen ist.


Risikozuschlag

Ein Risikozuschlag kann erhoben werden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von bestimmten Risikofaktoren ein höheres Risiko für den Versicherer darstellt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer gesundheitliche Probleme hat oder eine gefährliche Sportart ausübt. Der Risikozuschlag stellt dann eine Art Ausgleich für das höhere Risiko dar, das der Versicherer übernehmen muss.


Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt für die Versorgungsleistungen sind entweder der Arbeitnehmer selbst oder im Falle seines Todes seine Hinterbliebenen. Dabei besteht ein direkter Anspruch, also ein Rechtsanspruch, gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Die Direktversicherung bietet Arbeitnehmern eine Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Dabei können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge einzahlen. Ein großer Vorteil der Direktversicherung ist, dass sie gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, da die Versicherungsleistung unabhängig vom Bestand des Arbeitgebers ausgezahlt wird.

Arbeitnehmer haben sogar das Recht, den Abschluss einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung zu verlangen, wenn das Unternehmen keinen anderen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung anbietet. Dieses Recht ergibt sich aus § 1a BetrAVG.


Förderung von Geringverdienenden

Seit 2018 unterstützt der Staat Arbeitgeber, die ihren Geringverdienenden einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren. Als Geringverdienende gelten Arbeitnehmer:innen mit einem Bruttogehalt von maximal 2.575 Euro monatlich. Gefördert werden Zuschüsse von 240 bis 480 Euro pro Kalenderjahr. Dabei erhält der Arbeitgeber 30 Prozent seines Zuschusses zurück, indem er den Betrag über die abgeführte Lohnsteuer verrechnen lässt. Diese staatliche Förderung ist ein Anreiz für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten und so für eine finanziell abgesicherte Zukunft zu sorgen.


Direktzusage

Pensionszusage

Die Direktzusage oder Pensionszusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt und sich verpflichtet, diese Leistungen im Versorgungsfall selbst zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat dabei einen Rechtsanspruch auf diese Versorgungsleistungen gegenüber dem Arbeitgeber.

Um sicherzustellen, dass im Versorgungsfall die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, kann der Arbeitgeber die Direktzusage über einen Versicherer rückdecken. Der Gesetzgeber verlangt vom Arbeitgeber jedoch, dass er Direktzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) absichert, um sie im Falle einer Insolvenz zu schützen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die Direktzusage ist eine attraktive Form der betrieblichen Altersversorgung, da sie eine hohe Flexibilität bietet und individuell gestaltet werden kann. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit einer soliden Finanzlage und langfristiger Planung.


Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Dadurch können sie für ihre Altersvorsorge sparen und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparen. Gemäß § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer das Recht, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) des Vorjahres für die Entgeltumwandlung zu nutzen. Dabei handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung weiterzuleiten und gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Die Betriebsrente aus der Entgeltumwandlung wird später als Altersrente ausgezahlt und ist in der Regel steuerpflichtig.



Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell ist eine Möglichkeit, um eine betriebliche Altersversorgung zu vereinbaren, bei der die Sozialpartner eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird die betriebliche Altersversorgung über einen Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart.


Eine Besonderheit des Sozialpartnermodells ist die sogenannte "reine Beitragszusage". Dabei wird nur ein Beitrag zugesagt, der nicht mit einer bestimmten Leistung verknüpft ist. Im Gegensatz zur traditionellen Leistungszusage übernimmt der Arbeitgeber keine Haftung zur Erfüllung möglicher Leistungen. Allerdings verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einem Zuschuss als eine Art "Sicherungsbeitrag", um die Absicherung der Arbeitnehmer im Alter zu gewährleisten.


Zusätzlich muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrages zahlen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz des umgewandelten Betrags, den der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, als Zuschuss beisteuern muss.


Eine weitere Besonderheit des Sozialpartnermodells ist, dass Garantien weder in der Ansparphase noch in der Rentenphase erlaubt sind. Das bedeutet, dass die Leistung im Rentenbezug theoretisch auch fallen könnte. Allerdings können Arbeitnehmer im Rahmen des Sozialpartnermodells ihre betriebliche Altersversorgung flexibler gestalten, indem sie zum Beispiel zwischen verschiedenen Anlageformen wählen können.

Pauschalbesteuerung

(§40b EStG)

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen für Direktversicherungen und Pensionskassen ist eine steuerliche Regelung, die nur für Versorgungszusagen vor 2005 gilt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die vor 2005 eine Direktversicherung abgeschlossen oder Beiträge an eine Pensionskasse geleistet haben, von dieser Regelung profitieren können.

Konkret bedeutet dies, dass die Beiträge für eine Direktversicherung oder an eine Pensionskasse mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent besteuert werden können. Hierbei handelt es sich um eine Abgeltungssteuer, die zusätzlich zur Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag anfällt. Diese Pauschalbesteuerung ist eine Alternative zur individuellen Besteuerung der Beiträge und kann je nach individueller Steuersituation vorteilhaft sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Pauschalbesteuerung nur für Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze möglich ist. Diese liegt bei 1.752 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Beiträge, die diese Grenze überschreiten, sind grundsätzlich individuell zu versteuern. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimalen steuerlichen Vorteile zu nutzen.


Pensionssicherungsverein

 (PSV a.G.)

Der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Das bedeutet, dass der PSVaG für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers als Ausfallversicherung für die betriebliche Altersversorgung einspringt.

Der PSVaG übernimmt die Zahlung der bereits laufenden Leistungen an Versorgungsempfänger, wie zum Beispiel Renten oder Witwenrenten. Darüber hinaus sichert er auch die bei Eintritt des Sicherungsfalls gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften, die also noch nicht zur Auszahlung gekommen sind. Dabei wird jedoch nur ein bestimmter Prozentsatz der Anwartschaften abgedeckt, je nachdem in welcher Höhe diese im Insolvenzfall gefährdet wären.


Durch die gesetzliche Insolvenzsicherung des PSVaG soll gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer auch im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers zumindest einen Teil ihrer betrieblichen Altersversorgung erhalten.


Unverfallbarkeit

gesetzlich

Gemäß dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen seine unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wenn er zu diesem Zeitpunkt mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Die unverfallbaren Anwartschaften bedeuten, dass der Arbeitnehmer bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Recht auf zukünftige Rentenzahlungen hat, die auf Grundlage der bisher erworbenen Anwartschaften berechnet werden.


Seit dem 01.01.2018 gelten durch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie neue Unverfallbarkeitsfristen. Demnach behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen seine unverfallbaren Anwartschaften, wenn er zu diesem Zeitpunkt das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre bestanden hat.

Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen sind sofort gesetzlich unverfallbar, das bedeutet, dass der Arbeitnehmer jederzeit ein Recht auf die ihm zustehenden zukünftigen Rentenzahlungen hat.

Hierbei trägt der Arbeitnehmer selbst die Kosten für seine Versorgungszusage.


Es ist zu beachten, dass die unverfallbaren Anwartschaften nicht bedeuten, dass der Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen Rentenzahlungen erhält. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalls, d.h. bei Erreichen des Rentenalters, wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt.


Verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung bei der Entgeltumwandlung

Das Sozialpartnermodell sieht vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag eine betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter vereinbaren. Seit dem 01.01.2018 ist der Arbeitgeber im Rahmen des Modells verpflichtet, sich bereits an der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter zu beteiligen. Bei Neuabschlüssen außerhalb des Sozialpartnermodells ab dem 01.01.2019 und für bestehende Zusagen ab dem 01.01.2022 muss der Arbeitgeber seine Sozialversicherungsersparnisse an den Mitarbeiter weitergeben, sofern durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt maximal 15% des umgewandelten Entgelts und ist von Beginn an unverfallbar.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung auch einen entsprechenden Vorteil erhalten und nicht allein auf die Durchführung der Entgeltumwandlung angewiesen sind, um für das Alter vorzusorgen. Der Arbeitgeberzuschuss ist somit ein wichtiger Bestandteil, um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und die Mitarbeiter bei der Vorsorge zu unterstützen.


Trägerunternehmen

In § 4c Abs. 1 EStG ist definiert, dass Trägerunternehmen eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein kann, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds durchführt. In den §§ 4d und 4e EStG sind weitere Voraussetzungen und Regelungen für Trägerunternehmen festgelegt, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen.



Opting-Out

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, bei der Teile des Gehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt werden. Ein besonderes Thema ist hierbei das Opting-out, bei dem Arbeitnehmer:innen automatisch an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen und nur im Falle eines expliziten Widerspruchs von der Teilnahme absehen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Opting-out nur auf Grundlage eines Tarifvertrages möglich ist. In diesem Tarifvertrag muss eine entsprechende Regelung zur Entgeltumwandlung und zum Opting-out enthalten sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich somit auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen, um die Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge zu erleichtern und eine finanziell abgesicherte Zukunft zu ermöglichen.


Subsidärhaftung

Wenn ein Versicherer, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eine zugesagte Leistung der betrieblichen Altersversorgung nicht erbringen kann, muss der Arbeitgeber in der Regel einspringen und diese Zahlungen leisten. Diese Haftung kann für Arbeitgeber ein Risiko darstellen. Eine Alternative dazu ist das neue Sozialpartnermodell, das seit 2018 gilt. Hierbei wird die Haftung auf eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitgebern und Gewerkschaften übertragen, die die betriebliche Altersvorsorge durchführt. Der Arbeitgeber ist somit von der Haftung befreit, kann aber weiterhin seinen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge leisten und seinen Mitarbeiter:innen eine finanziell abgesicherte Zukunft ermöglichen.


Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist eine Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und im Versicherungsschein genannt wird. Der Versicherungsnehmer ist somit der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und erhält den Versicherungsschein als Nachweis über den abgeschlossenen Vertrag. Der Versicherungsnehmer hat auch die Pflicht, die vereinbarten Beiträge zu zahlen und ist im Schadenfall dafür verantwortlich, den Schaden zu melden und die notwendigen Angaben zu machen.

Vervielfältigungsregelung

Wenn Arbeitnehmer:innen aus einem Unternehmen ausscheiden, haben sie oft die Möglichkeit, zusätzlich in ihre betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Diese Beiträge können in einem bestimmten Umfang steuerfrei sein, je nach den Umständen des Einzelfalls. Seit 2018 gilt eine neue Regelung: Arbeitnehmer:innen können steuerfrei einen Betrag einzahlen, der 4 % der Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit der Zahl der Beschäftigungsjahre (maximal zehn Jahre) entspricht. Ob die Beiträge auch sozialversicherungsfrei sind, hängt von den Umständen ab. Durch diese Möglichkeit können Arbeitnehmer:innen auch beim Ausscheiden aus einem Unternehmen noch in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren und sich eine finanziell abgesicherte Zukunft aufbauen.



Share by: